Skip to content

Digitales Zertifikat für Barrierefreiheit: Teilweise konform

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Eine zugängliche Website ist eine Website, die es allen Internetnutzern ermöglicht, ohne Schwierigkeiten auf ihren Inhalt zuzugreifen, auch denjenigen, die eine Behinderung haben und spezielle Software oder Hardware verwenden.

Eine zugängliche Website kann zum Beispiel Folgendes ermöglichen

  • Navigation mit Sprachsynthese oder Braillezeilen (die von blinden oder sehbehinderten Internetnutzern verwendet werden).
  • Personalisierung des Erscheinungsbildes der Website je nach Bedarf (Vergrößerung der Schriftzeichen, Änderung der Farben usw.).
  • Navigieren ohne Maus, nur mit der Tastatur oder über einen Touchscreen.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, muss die Website bei ihrer Gestaltung und Aktualisierung strenge Normen erfüllen.

Erklärung zur Zugänglichkeit

Die TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH verpflichtet sich, ihre Internet-, Intranet- und Extranet-Seiten und Softwarepakete gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck führt sie die folgenden Strategien und Maßnahmen durch:

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für https://totalenergies.de

Stand der Einhaltung

https://totalenergies.de erfüllt den Allgemeinen Standard für die Barrierefreiheit (General Accessibility Standard, GAS), Version 4.1, aufgrund der unten aufgeführten Abweichungen und Ausnahmen nur teilweise.

Testergebnisse

Die Website https://totalenergies.de wurde mit Hilfe der TotalEnergies-Site-Factory entwickelt, die es TotalEnergies ermöglicht, zahlreiche Websites mit derselben Struktur zu erstellen. Alle Komponenten, die in dieser Site Factory veröffentlicht werden können, sind in einem Demonstrator sichtbar.
Die Site Factory wurde umfassend auf Barrierefreiheit geprüft, was bedeutet, dass die Struktur aller Sites, die auf der Grundlage dieser Site Factory entwickelt wurden, dasselbe Niveau an Barrierefreiheit aufweist wie der Demonstrator.
Es wäre unverhältnismäßig aufwändig, für jeden der 194 Standorte, die durch die Webfactory entstanden sind (und noch entstehen werden), eine Prüfung der Einhaltung der RGAA durchzuführen. 

Das von Atalan durchgeführte Konformitätsaudit wurde daher an der Demonstrationswebseite, dem Vorzeigeobjekt für die Webfactory von TotalEnergies, durchgeführt. Sie ergab, dass:

  • 76 % der Kriterien der RGAA Version 4.1 sind erfüllt.

Es ist anzumerken, dass die Prüfung keine Prüfung des redaktionellen Inhalts der Website (Artikel, Nachrichten, Veranstaltungen usw.) umfasste. Um eine gute Zugänglichkeit der redaktionellen Inhalte zu gewährleisten, hat TotalEnergies die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Überprüfung, ob die redaktionelle Aktualisierungsschnittstelle es ermöglicht, barrierefreie Inhalte online zu stellen, und Integration einer barrierefreien Eingabehilfe.
  • Integration aller redaktionellen Zugänglichkeitsregeln in den Beitragsleitfaden, der den Redaktionen zur Verfügung steht.
  • Workshops zur Sensibilisierung für die Zugänglichkeit von Redaktionen.
  • Stichprobenartige Prüfungen der Zugänglichkeit von redaktionellen Inhalten auf Websites, die in der Site Factory entwickelt wurden, mit Warnmeldungen an die Website-Manager, wenn nicht zugängliche Inhalte festgestellt werden

Nicht zugängliche Inhalte

Einzelheiten der Nichtkonformitäten

Die folgenden Kriterien wurden bei der Prüfung der Zugänglichkeit des Demonstrators als nicht konform identifiziert:

 

1.2 Wird jedes dekorative Bild von assistieren Technologien korrekt ignoriert?

2.1 Verfügt jeder Online-Frame über einen Frame-Titel?

3.2 Ist auf jeder Webseite der Kontrast zwischen der Farbe des Textes und der Farbe des Hintergrunds ausreichend hoch (außer in Sonderfällen)?

3.3 Sind die auf den einzelnen Webseiten verwendeten Farben der Schnittstellenkomponenten oder der informationstragenden grafischen Elemente ausreichend kontrastreich (außer in Sonderfällen)?

7.1 Ist jedes Skript, soweit erforderlich, mit unterstützenden Technologien kompatibel?

7.3 Ist jedes Skript über Tastatur und Zeigegeräte steuerbar (außer in Sonderfällen)?

8.7 Ist auf jeder Webseite jede Sprachänderung im Quellcode angegeben (außer in Sonderfällen)?

8.9 Sollten Tags auf jeder Webseite nicht nur zu Präsentationszwecken verwendet werden? Wird diese Regel beachtet?

9.1 Sind die Informationen auf jeder Webseite durch die Verwendung von Überschriften strukturiert?

9.2 Ist die Struktur des Dokuments auf jeder Webseite konsistent (außer in besonderen Fällen)?

10.1 Werden auf der Website Style Sheets verwendet, um die Darstellung von Informationen zu steuern?

10.10 Auf jeder Webseite sollten die Informationen nicht nur durch Form, Größe oder Position angegeben werden. Wird diese Regel sinnvoll umgesetzt?

11.9 Ist in jedem Formular der Titel jeder Schaltfläche relevant (außer in Sonderfällen)?

11.13 Kann der Zweck eines Eingabefeldes abgeleitet werden, um das automatische Ausfüllen von Feldern mit Benutzerdaten zu erleichtern?

13.3 Gibt es auf jeder Webseite eine zugängliche Version jedes Bürodokuments, die bei Bedarf heruntergeladen werden kann (außer in Sonderfällen)?

 

Ausnahmeregelungen bei unverhältnismäßiger Belastung

  • Die Korrektur von Code-Gültigkeitsfehlern (Kriterium 8.2) wurde quantifiziert und beim derzeitigen Stand der Plattform als unverhältnismäßiger Aufwand eingeschätzt.
  • Die folgenden Komponenten, die in der Webfactory des Standorts verfügbar sind (beachten Sie, dass diese Komponenten nicht notwendigerweise auf diesem Standort vorhanden sind), wurden nicht geprüft, weil sie nur selten verwendet werden, oder wurden nicht korrigiert, weil die Korrektur eine zu große Belastung im Verhältnis zur Häufigkeit der Verwendung dieser Komponenten darstellte:
    • Audioblock (wenig benutzt, nicht funktionsfähig)
    • Schieberegler für Veröffentlichungen (wenig genutzt, soll verschwinden)
    • Vergleichende Tabelle (wenig genutzt, soll neu gestaltet werden)
    • Bedingte Forschung (wenig genutzt, nicht funktional)
    • Filterbare Listenseite (unverhältnismäßige Belastung)

Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen

  • Tealium Cookie-Verwaltungstool        
  • AddThis-Schaltflächen zum Teilen        
  • Google ReCaptcha-System
  • Damdy-Videoplayer (Wedia)

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 12.04.2021 abgegeben.

Für die Realisierung von https://services.totalenergies.de verwendete Technologien

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript
  • ARIA
  • CMS Drupal

Testumgebung

Die Überprüfung der Wiedergabe des Inhalts erfolgte auf der Grundlage der Kombination, die von der Referenzbasis RGAA 4.1 mit den folgenden Versionen bereitgestellt wurde:

  • Firefox 86
  • NVDA 2020.3    
  • JAWS 2020    
  • Android Talkback

Instrumente zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Farbkontrastanalysegerät
  • Firefox-Entwicklungstools
  • Web-Entwickler (Firefox-Erweiterung)
     

Seiten des Demonstrators, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden

Die Stichprobe, an der die Prüfung durchgeführt wurde, enthält die von der RGAA festgelegten Pflichtseiten.

  1. Homepage
  2. Kontakt 
  3. Rechtlicher Hinweis 
  4. Erreichbarkeit 
  5. Lageplan 
  6. Abdeckung mit einem Link (Karussell) 
  7. Digitale Grafik-Charta 
  8. Audit-Blöcke 
  9. Folgen Sie uns 
  10. Geschäftsartikel 
  11. Nachrichten-Seite
  12. Liste der Nachrichten
  13. Suchergebnisse mit dem Begriff "TotalEnergies“
  14. FAQ 
  15. Präsentation TotalEnergies Web Factory

Feedback und Kontakt

Wenn Sie nicht in der Lage sind, auf einen Inhalt oder einen Dienst zuzugreifen, können Sie sich an den Verwalter von https://totalenergies.de wenden, um eine zugängliche Alternative zu finden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Kontakt: [email protected]

TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH
Unternehmenskommunikation und Public Affairs
Jean-Monnet-Str. 2
10557 Berlin

Rechtsmittel

Dieses Verfahren sollte im folgenden Fall angewendet werden.
Sie haben den Betreiber der Website über einen Mangel an Zugänglichkeit informiert, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalt: